aktuelles zur Corona-Situation - Schutzkonzept für Yogaschulen

 

Das Schutzkonzept wurde gemäss den Rahmenvorgaben für Schutzkonzepte in Sportaktivitäten des Bundesamtes für Sport BASPO in Zusammenarbeit der beiden Yoga Berufsverbänden, Yoga Schweiz Suisse Svizzera und Schweizer Yogaverband erstellt.

 

Zusammenfassung der Grundsätze:

  • Einhaltung der Hygieneregeln des BAG
  • Einhaltung der Abstandsregelungen
  • Gruppengrössen entsprechend den behördlichen Vorgaben
  • Protokollierung der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten
  • Besonders gefährdete Personen müssen die Vorgaben des BAG beachten
  • Anreise, Ankunft und Abreise Hygienemassnahmen

 

Hygienemassnahmen:

  • Im Eingangsbereich befindet sich Desinfektionsmittel damit sich die Kursteilnehmenden vor dem Betreten der Räumlichkeiten als erstes die Hände desinfizieren können.
  • Vor und nach bzw. zwischen jeder Yogalektion werden sensible Bereiche wie Türfallen, Toiletten etc. von den Yogalehrenden desinfiziert. Wenn möglich gilt es den Kontakt mit diesen sensiblen Bereichen zu vermeiden. D.h. Türen sind bereits offen, werden von den Yogalehrenden geöffnet bzw. geschlossen.
  • Die Teilnehmenden werden gebeten ihre eigene Yogamatte oder Yogatuch mitzubringen.
  • Die Yogalehrenden verzichten während des Unterrichts auf das Korrigieren/Berühren der Teilnehmenden und bewegen sich ebenfalls nur auf der eigenen Yogamatte.

 

Schutzkonzept für Yogaunterricht:

  • Die Räumlichkeiten werden in regelmässigen Abständen gut gelüftet.

 

Einhaltung der Abstandsregelungen:

  • Die Teilnehmenden werden gebeten, wenn möglich bereits umgezogen zu erscheinen
  • In den Umkleidekabinen werden entsprechend der Platzverhältnisse die Anzahl Personen limitiert so, dass die
    vorgeschriebenen Abstandsregeln eingehalten werden können.
  • Die Anzahl Teilnehmenden wird limitiert, abhängig von der Raumgrösse. Der Mindestabstand von 2m pro Person wird eingehalten. Die Personen bewegen sich nur auf ihrer Matte oder Yogatuch. Zudem bewegen sich die Übenden synchron, das führt dazu, dass sichergestellt ist, dass sie sich gegenseitig mit Nase/Mund nie näher als zwei Meter kommen.
  • Pro Person wird der minimale Platzbedarf von 10 m2 berechnet. Bei einer Studiogrösse von z.B. 240 m2 dürfen insgesamt 4 x 5 Personen anwesend sein. Es dürfen nicht alle zur selben Zeit den Raum betreten oder verlassen.

 

Protokollierung der Teilnehmenden:

  • Die Teilnehmenden jeder Yogalektion sind mit Namen, Adresse, E-Mail und Telefonnummer registriert.
    So kann auch nachträglich sichergestellt werden, wer welche Yogastunde besucht hat. Ansteckungsketten könnten also jederzeit zurückverfolgt werden.

 

Besonders gefährdete Personen:

  • Besonders gefährdete Personen werden gebeten die Vorgaben des BAG zu beachten und vom Yogaunterricht bis zur Entwarnung vom BAG fernzubleiben.
  • Teilnehmende mit Krankheitssymptomen und Allergien (wegen dem Niesen) werden ebenfalls angehalten, dem Unterricht fernzubleiben.

 

Anreise, Ankunft und Abreise zum Yogastudio:

  •  Teilnehmende werden gebeten mit individuellen Fahrzeugen oder zu Fuss anzureisen. Öffentliche Verkehrsmittel sollen nach Möglichkeit vermieden werden.
  • Die Teilnehmenden verlassen den Übungsraum geordnet nacheinander unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes. Sie werden gebeten auch ausserhalb des Yogastudios die Abstandsregelungen einzuhalten.